ADFC-Erfolg: Faltrad-Mitnahme im ÖPNV jetzt auch unverpackt
Wer bislang in Sachsen ein Faltrad in Bus oder Bahn mitnehmen wollte, musste dies in komprimierter Form zusätzlich in einer handelsüblichen Tasche verpacken. Auf diesen unpraktischen Umstand machten letzten Sommer mehrere ADFC-Mitglieder aufmerksam.
Falträder werden vorwiegend von Pendlern auf ihrem Arbeitsweg genutzt, die neben dem Rad allerdings meistens noch ein weiteres Gepäckstück mitführen. Eine zusätzliche größere Verpackung auf einem relativ kleinen Faltrad kann eine Hürde für die Nutzung des ÖPNV darstellen. Diese Verpackungspflicht, die es bei der Deutschen Bahn nicht gibt, ist damit aus Sicht des ADFC sowohl unpraktisch als auch überflüssig. Da der ADFC die geschmeidige Ergänzung von ÖPNV und Fahrrad befürwortet, wurden die entsprechenden sächsischen Verkehrsverbünde mit der Bitte um Änderung der Beförderungsbedingungen ersucht – mit Erfolg.
Der VVO (Verkehrsverbund Oberelbe) hat den betreffenden Passus zum 01.04.2025 in seinen Beförderungsbedingungen dergestalt angepasst, dass zusammengeklappte Fahrräder als Handgepäck gelten, auch ohne Tasche. MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) und ZVON (Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien) haben angekündigt, dass sie ihre Beförderungsbedingungen ab August 2025 ebenfalls anpassen. Da in den Verkehrsverbünden Vogtland (VVV) sowie Mittelsachsen (VMS) Fahrräder ohnehin kostenlos mitgenommen werden dürfen, spielt die Taschenpflicht ohnehin keine Rolle.
Nach zahlreichen Hinweisen aus den Reihen der MItglieder ist es dem ADFC Sachsen gelungen, eine spürbare Verbesserung bei der Mitnahme von Falträdern im ÖPNV durchzusetzen – und damit einem zentralen Ziel ein gutes Stück näher zu kommen: einheitliche Regelungen für die Fahrradmitnahme im öffentlichen Nahverkehr. Herzlichen Dank den Verkehrsverbünden für die gute Zusammenarbeit!