Erstmals mehr Elektroräder als klassische Fahrräder verkauft

In Deutschland wurden 2023 erstmals mehr Elektrofahrräder als klassische Fahrräder verkauft. Das geht auf die Marktdaten zurück, die der Fahrradindustrieverband ZIV veröffentlicht hat. Der hiesige Fahrradbestand ist damit auf 84 Mio. angewachsen.

Elektroräder sind Motor der Branche, so der ZIV.
Elektroräder sind Motor der Branche, so der ZIV. © ZIV

2023 erreichten die Fahrradverkäufe ein ähnlich hohes Niveau wie im coronabedingten Fahrrad-Boomjahr 2020. Insgesamt ist der Fahrrad- und Elektroradbestand in Deutschland 2023 auf 84 Millionen (2022: 82,8 Mio.) angewachsen. Der Anteil der Elektrofahrräder liegt bei etwa elf Millionen.

Der Trend gehe dabei neben dem Neukauf auch zur Anschaffung von Zweit- oder Dritträdern – zum Beispiel für die Freizeit, den Sport oder den Transport. Eine Marktsättigung sei deshalb weiterhin nicht absehbar, so der ZIV.

Elektroräder sind Treiber der Branche

2023 wurden in Deutschland mit 53 Prozent erstmals mehr Elektrofahrräder (2022: 48 %) als klassische Fahrräder (47 %) verkauft. In Zahlen sind das 2,1 Millionen E-Räder und 1,9 Millionen klassische Fahrräder. Der ZIV betont den hohen Anteil an Fahrrädern, die im Fachhandel verkauft wurden (77 %). 

Stabile Umsätze: Der Wert der 2023 in Deutschland verkauften Fahrräder und E-Räder betrug 7,06 Milliarden Euro (2022: 7,36 Mrd. €). Der Durchschnittspreis bei Fahrrädern aus Fachhandel, Online, SB- und Baumärkte etc. lag bei 470 Euro und bei Elektrofahrrädern bei 2.950 Euro. Damit sank der Durchschnittspreis bei Fahrrädern um 30 Euro und stieg bei E-Rädern um 150 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das führt der ZIV auf den zunehmenden Anteil der teureren E-Lastenräder zurück.

Jedes vierte Fahrrad ist geleast

Fahrräder und vor allem Elektroräder mit hoher Qualität und innovativer Technik werden von Verbraucherinnen und Verbrauchern geschätzt, ebenso wie die Beratung und der Service durch den Fachhandel und dessen Werkstätten.

Treiber ist auch das Fahrradleasing über Arbeitgeber:innen: Etwa jedes vierte Rad soll inzwischen geleast sein. Davon profitieren nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, sondern auch der stationäre Fachhandel. Auch das stimmt die Branche optimistisch für die Zukunft.


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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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