Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Zittau

Keine Privatsache: Warum der Staat Gewalt auf der Straße verfolgen muss

Straßenverkehr ist keine reine Privatsache. Doch statt Opfern von Nötigung zu helfen, verweist die Justiz oft auf den Privatklageweg. Eine neue Petition will diese Schutzlücke schließen und fordert eine verlässliche Strafverfolgung durch den Staat.

In einer modernen Gesellschaft basiert ein funktionierendes Zusammenleben auf dem Grundsatz, dass Regeln für alle gelten und Verstöße verlässlich sanktioniert werden. Der Staat hält das Gesetz- und Gewaltmonopol. Er trägt damit die Verantwortung, Bürgerinnen und Bürger zu schützen und das Recht konsequent durchzusetzen. Bei schwerwiegenden Regelverstößen im Straßenverkehr ist dieses wichtige Prinzip in der aktuellen Rechtspraxis jedoch außer Kraft gesetzt.

Wenn ungeschützte Verkehrsteilnehmer wie Radfahrende oder Fußgänger gefährdet, genötigt oder verletzt werden, führt eine Anzeige der Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft heute allzu oft dazu, dass diese das Verfahren einstellt, aus „Mangel an öffentlichem Interesse“. Diese Begründung bekommen Betroffene nicht nur zu hören, wenn sie einmal aus Versehen etwas zu knapp überholt wurden, sondern auch bei offensichtlichen Fällen des Vorsatzes und krasser Nötigung im Straßenverkehr. Weil das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehle, werden Betroffene stattdessen auf den Privatklageweg verwiesen.

Weshalb ist der Privatklageweg problematisch?

Die Verweisung auf den Privatklageweg wälzt die Last der Strafverfolgung vom Staat auf das individuelle Opfer ab. Im Kontext von Verkehrsdelikten bringt dieses juristische Instrument gravierende Nachteile mit sich. Zum einen entsteht für die Betroffenen ein unverhältnismäßiges finanzielles Risiko, da das Kostenrisiko die Betroffenen tragen müssen. Für viele Menschen wird der Weg zur Gerechtigkeit damit schlicht unbezahlbar. Zum anderen sind die Erfolgsaussichten äußerst gering, da Gerichte solche Privatklageverfahren auch gegen den Willen des Klägers einstellen können, was eine Privatklage in der Praxis häufig zu einer juristischen Sackgasse macht.

Die Folge ist eine spürbare Lücke im Rechtsschutz, von der eine fatale Signalwirkung ausgeht. Wenn der Staat vermittelt, dass die Verfolgung massiver Gefährdungen von Leib und Leben das individuelle Problem jedes Einzelnen seien, führt dies de facto zu einer Straflosigkeit von Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr. Ein solches Klima mindert das allgemeine Vertrauen in die Schutzfunktion des Staates nachhaltig.

Warum besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?

Video: Kein öffentliches Interesse? Der Fall, mit dem alles begann.

Zudem ist der Schutz der Schwächeren eine Kernaufgabe eines jeden Rechtsstaats. Kraftfahrzeuge besitzen aufgrund ihrer Masse und Geschwindigkeit ein inhärentes Gefährdungspotenzial, während Radfahrende und zu Fuß Gehende keinen solchen Schutz besitzen. Es liegt in der Verantwortung des Staates, dieses fundamentale Machtgefälle im öffentlichen Raum durch eine konsequente Rechtsdurchsetzung auszugleichen. Eine Störung des Rechtsfriedens durch Gefährdung im Straßenverkehr betrifft daher immer die Allgemeinheit und niemals nur den Betroffenen. Es macht einen funktionierenden Rechtsstaat aus, dass er das Prinzip „Pech gehabt“ nicht akzeptiert.

Was fordert Petition vom Gesetzgeber?

Eine Dresdner Radaktivistin hat nun gemeinsam mit ihrem Anwalt eine Petition an den Deutschen Bundestag formuliert, die dieses Problem beheben soll. Die Petition fordert keine neuen Verbote oder Grundsatzdebatten über das Verhältnis von Autofahrern und Radfahrern. Sie will schlicht die Rechtspraxis so anpassen, dass allen Verkehrsteilnehmenden ein Mindestmaß an Rechtssicherheit garantiert ist, ganz gleich welches Verkehrsmittel sie gerade benutzen. Durch gezielte Anpassungen im Strafgesetzbuch und den Richtlinien für das Strafverfahren soll sichergestellt werden, dass Staatsanwaltschaften bei gefährlichen Verkehrsdelikten das öffentliche Interesse standardmäßig bejahen, anstatt Verfahren wegen Gefährdung und Nötigung aus „Mangel an öffentlichem Interesse“ einzustellen. Ziel der Petition ist es, dass der Staat überall hinsieht, wo Gefährdungen und Nötigungen stattfinden, und die Verantwortung für Recht und Ordnung nicht bei Radfahrenden ablädt.


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