Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Zittau

Sachsen gibt Leitfaden zu Fahrradstraßen heraus

Auf Fahrradstraßen hat der Radverkehr Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr. Weltweit nutzen viele Städte die Fahrradstraße, um Lücken im Netz zu schließen. Nun hat der Freistaat Sachsen einen Leitfaden für Fahrradstraßen herausgebracht.

Sowohl innerorts als auch entlang von Straßen außerhalb von Orten ist der Radwegebau oft durch komplizierte Genehmigungsverfahren, langwierige Grundstücksstreitigkeiten und eine oft aufwändige Finanzierung gehemmt. Fahrradstraßen können daher mancherorts eine preiswerte und sinnvolle Möglichkeit sein, den Radverkehr zu fördern, ohne dafür zusätzliche Flächen zu versiegeln und eigenständige Wege bauen zu müssen.

Bisher gibt es nur in den einigen der 421 sächsischen Kommunen bereits eine Fahrradstraße. Ein Grund dafür ist, dass Fahrradstraßen als Mittel der Radverkehrsförderung nicht überall bekannt sind. Städte, die bereit Fahrradstraßen eingerichtet haben, mussten immer wieder auch gegen Widerstände ankämpfen, weil z.B. Kommunalpolitiker das Mittel der Fahrradstraße nicht kannten und skeptisch gegenüber neuen Führungsformen des Radverkehrs waren. Die Implementation der Fahrradstraße erforderte für Stadtverwaltungen nicht selten einen erheblichen planerischen und kommunikativen Aufwand. Nicht zuletzt haben auch verkehrsrechtliche Bedenken und rechtliche Unsicherheiten innerhalb der Kommunen die Umsetzung so mancher Fahrradstraße in der Vergangenheit verzögert.

Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig hat daher in Zusammenarbeit mit dem wegebund einen Planungsleitfaden erarbeitet, der es Kommunen vereinfacht, Fahrradstraßen anhand vorgegebener Standardlösungen einzurichten. Neben Fragen zur Planung von Fahrradstraßen werden auch bisher immer wieder auftretende verkehrsrechtliche Fragestellungen beantwortet.

Der Leitfaden schafft einen gemeinsamen Rahmen für die Einführung und Ausgestaltung von Fahrradstraßen. Kommunen erhalten mit dem Planungsleitfaden die erforderlichen verkehrsrechtlichen, planerischen und gestalterischen Hinweise für die Einrichtung von Fahrradstraßen. Damit wird der Bau und die Einrichtung von Fahrradstraßen vereinfacht und beschleunigt. Ein wichtiger Schritt für mehr fahrradfreundliche Straßen.


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