Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Zittau

Falträder dürfen nun sachsenweit unverpackt in Bus und Bahn mitreisen

Ab sofort können Reisende in ganz Sachsen ihre zusammengeklappten Falträder im öffentlichen Nahverkehr ohne zusätzliche Transporttasche mitnehmen.

Bis zum Sommer hatten drei sächsische Verkehrsverbünde noch darauf bestanden, dass Falträder nicht nur gefaltet, sondern zusätzlich in spezielle Taschen verpackt werden müssen. Diese Vorgabe wurde von vielen Pendlern als umständlich und alltagsfern kritisiert.

„Ich freue mich sehr, dass wir nun sachsenweit eine einheitliche und praxistaugliche Lösung für den Transport von Falträdern erreicht haben“, sagt Janek Mücksch, Vorsitzender des ADFC Sachsen. „Für die Kombination verschiedener Wege sind Bahn und Rad ein starkes Team: Morgens mit dem Faltrad zum Zug, und am Zielbahnhof wird das Faltrad für die letzte Meile bis zum Büro wieder ausgeklappt – das ist ein typischer Anwendungsfall.  Falträder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, weil sie es besonders Pendlern ermöglichen, die Geschwindigkeit der Bahn mit der Flexibilität des Rads ideal zu verbinden.“

Der ADFC Sachsen hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, die sogenannte „Taschenpflicht“ abzuschaffen, und entsprechende Vorschläge an den Verkehrsverbund Oberelbe (VVO), den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) sowie den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) herangetragen. Mit Erfolg: Zusammengeklappte Fahrräder gelten nun in sämtlichen sächsischen Verkehrsverbünden als Handgepäck und können kostenfrei im ÖPNV transportiert werden.

In den Verbünden Verkehrsverbund Vogtland (VVV) und Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) war die Regelung ohnehin nicht relevant, da Fahrräder dort bereits grundsätzlich kostenlos mitgenommen werden dürfen.

Mit der sachsenweit einheitlichen Regelung sieht Mücksch einen wichtigen Fortschritt für den Radverkehr: „Die neue Praxis bringt uns einem zentralen ADFC-Ziel näher: eine durchgängig fahrradfreundliche und verständliche Regelung zur Fahrradmitnahme im öffentlichen Nahverkehr. Ich danke allen beteiligten Verkehrsverbünden herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit.“


Unterstütze unsere Arbeit!

Damit die Autolobby nicht gewinnt: Unterstütze den ADFC mit einer Spende!

Spendenkonto

ADFC Sachsen e.V.

IBAN DE 87 8609 5604 0307 8318 05
BIC GENODEF1LVB
Volksbank Leipzig

Verwendungszweck: Spende

Unterstütze den ADFC Sachsen
https://zittau.adfc.de/pressemitteilung/faltraeder-duerfen-nun-sachsenweit-unverpackt-in-bus-und-bahn-mitreisen

Bleiben Sie in Kontakt